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Noch immer gilt der Deutschösterreicher Heinrich Brunner als Inkarnation rechtshistorischer Gelehrsamkeit schlechthin und als der berühmteste germanistische Rechtshistoriker des 19. Jahrhunderts. Diese Studie unternimmt es, sein Werk, dessen Axiome sowie Brunners institutionelles Wissenschaftsbild zu analysieren. Indem Denken und Wirken der Koryphäe im Einzelnen rekonstruiert und eingeordnet werden, entsteht zugleich ein erstmals tieferer Einblick in die inneren Strukturen der deutschen Rechtshistoriographie an der Schwelle zum 20. Jahrhundert. Die Blüte der Disziplin machte diese Jahre, auch
Rechtsgeschichte (Fach) --- Brunner, Heinrich, --- Rechtsgeschichte (Fach).
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Quellenkunde. --- Rechtsgeschichte. --- Rus'.
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Law --- History --- Rechtsgeschichte
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Im Zentrum der Untersuchung steht das Gerichtsverfahren gegen Wilhelm Harster vor dem Münchener Landgericht wegen Beihilfe zum Mord in 82.854 Fällen.Als Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Den Haag war er maßgeblich mitverantwortlich für die Deportation eines Großteils der niederländischen Juden. Mitangeklagt waren Wilhelm Zoepf, der Leiter des Haager »Judenreferates«, sowie die dort angestellte Gertrud Slottke. Die Darstellung setzt die Biographien der Beschuldigten in den Zusammenhang von Gene-ration und Weltanschauung und fragt nach ihrer Verantwortung für die Deportationen. Dabei wird die zeitgenössische Forschungsperspektive der 1960er Jahre auch mit dem aktuellen geschichtswissenschaftlichen Erkenntnishorizont abgeglichen. Resümierend stellt der Autor dieses erste Verfahren gegen einen sogenannten Schreibtischtäter in den Kontext der »Bewältigungsgeschichte« der jungen Bundesrepublik Deutschland.
Geschichte --- Geschichtswissenschaft --- Recht --- Rechtsgeschichte
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Auslegung. --- Juristische Methodik. --- Rechtsgeschichte. --- Rechtsquelle.
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Rechtsmethodik --- Rechtstheorie --- Rechtsphilosophie --- Rechtsgeschichte --- Interessenjurisprudenz
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Das Sozialstaatsprinzip als zentrales Element des Grundgesetzes war in der Staatsrechtslehre zwischen 1949 und 1990 Gegenstand wichtiger, teils heftiger Kontroversen. Die Analyse dieser Debatten macht zugleich die Entwicklung des Öffentlichen Rechts der »Bonner Republik« im Spannungsfeld von Wissenschaft und Politik deutlich.
Sozialstaatsprinzip --- Staatsrechtslehre --- Staatsrechtslehrervereinigung --- Verfassungsrecht und Staatslehre --- Rechtsgeschichte
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Long description: In der Geschichte des Seehandels unterscheidet man traditionell zwischen erlaubtem Handel und illegalen Praktiken. Doch was wir heute als unerlaubt ansehen, wurde bis zur Durchsetzung des souveränen Staates oft als legitim wahrgenommen, weil es innerhalb der Spielregeln des Wirtschaftslebens erfolgte. Je nachdem, wie gut ein Akteur seine Vorstellung durchsetzen konnte, wurde er als Pirat, Schmuggler, Kaufmann oder Admiral wahrgenommen. Biographical note: Thomas Heebøll-Holm, Prof. Dr. phil., lehrt an der Syddansk Universitet in Kopenhagen. Philipp Höhn ist wiss. Mitarbeiter am SFB 1095 an der Universität Frankfurt am Main. Gregor Rohmann, PD Dr. phil., arbeitet am Historischen Seminar der Universität Frankfurt am Main.
Wirtschaftsgeschichte --- Rechtsgeschichte --- Wirtschaftsmacht --- Hanse --- Handelspolitik --- Seemacht --- Hanseraum
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Eid. --- Friede. --- Friedensvertrag. --- Ostfränkisches Reich. --- Rechtsgeschichte.
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"Die moderne Lehre von der Gesetzesauslegung beruht im Wesentlichen auf der Interpretationstheorie des frühen 20. Jahrhunderts. Der Vortrag stellt diese Theorie in den historischen Zusammenhang. Ihre Grundlage ist ein neuer, positivistisch-voluntaristischer Rechtsbegriff. Aus ihm erklärt sich die um 1900 aufkommende Vorstellung, es gebe Lücken im Recht, die nur durch richterliche Rechtsschöpfung gefüllt werden können. Mit ihm hängt auch die Uneinigkeit darüber zusammen, ob das Ziel der Auslegung darin besteht, den gegenwärtig vernünftigen Gesetzessinn (objektive Theorie) oder den Willen des Gesetzgebers (subjektive Theorie) zu ermitteln, oder ob die Auslegung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten dem Ermessen des Interpreten zu überlassen ist (Reine Rechtslehre). Der Autor war bis zu seiner Pensionierung (2009) Ordinarius für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht an der Universität Tübingen; er gilt als einer der besten Kenner der Geschichte der juristischen Methodenlehre."
Rechtsgeschichte --- Allgemeine Grundlagen des Rechts --- Geschichte des Rechts
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